Allgemeine Geschäftsbedingungen der Q-flow GmbH

Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Dienstleistungen der Q-flow GmbH gegenüber ihren Kunden, insbesondere im Bereich Beratung, Prozessoptimierung, ERP- und Systemdienstleistungen. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, sofern sie von der Q-flow GmbH ausdrücklich und schriftlich anerkannt wurden.

Vertragsabschluss

Ein Vertrag kommt durch schriftliche Vereinbarung, Auftragsbestätigung oder durch Annahme eines Angebots zustande. Diese AGB bilden integrierenden Bestandteil sämtlicher Verträge zwischen der Q-flow GmbH und dem Kunden.

Leistungsumfang und Mitwirkungspflichten

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag oder Angebot. Der Kunde verpflichtet sich, alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Zugänge rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Verzögerungen infolge ungenügender Mitwirkung des Kunden gehen nicht zulasten der Q-flow GmbH.

Vergütung und Zahlungsbedingungen

Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Abrechnung nach effektivem Aufwand oder gemäss vereinbarter Pauschale. Rechnungen sind innert 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug kann die Q-flow GmbH die Leistungserbringung aussetzen.

Nutzungsrechte

Nach vollständiger Bezahlung erhält der Kunde ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den im Rahmen des Vertrags erstellten Arbeitsergebnissen für eigene Zwecke. Sämtliche Rechte an Methoden, Konzepten, Know-how und wiederverwendbaren Bestandteilen verbleiben bei der Q-flow GmbH.

Beizug von Dritten

Die Q-flow GmbH ist berechtigt, zur Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten geeignete Subunternehmer oder externe Partner beizuziehen. Sie stellt sicher, dass diese zur Vertraulichkeit verpflichtet sind.

Haftung

Die Auftragnehmerin verpflichtet sich zur sorgfältigen und getreuen Ausführung der übernommenen Aufträge gemäss Art. 398 Abs. 2 OR, wahrt die Interessen der Auftraggeber und haftet für Schäden, die durch fahrlässige oder absichtliche Pflichtverletzungen entstehen, jedoch ohne eine Erfolgsgarantie für die erbrachten Dienstleistungen.

Geheimhaltung und Datenschutz

  • Vertraulichkeit: Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, alle im Rahmen dieses Vertrags erhaltenen oder zugänglich gemachten Informationen und Personendaten streng vertraulich zu behandeln und ausschliesslich zur Vertragserfüllung zu verwenden.

  • Datenhaltung: Die Speicherung und Verwaltung der Daten erfolgen grundsätzlich beim Auftraggeber.

  • Einhaltung der Datenschutzvorschriften: Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, das totalrevidierte Datenschutzgesetz (DSG), die Datenschutzverordnung (DSV) sowie alle weiteren anwendbaren Datenschutzbestimmungen einzuhalten.

Termine

Vereinbarte Termine gelten als Richtwerte, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurden. Bei Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder Umständen ausserhalb des Einflussbereichs der Q-flow GmbH verlängern sich Fristen angemessen.

Kündigung

Unbefristete Vertragsverhältnisse können unter Einhaltung der vereinbarten Fristen gekündigt werden. Bereits erbrachte Leistungen sind in jedem Fall geschuldet.

Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht. Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten ist der Sitz der Q-flow GmbH.